Kontrolle ja, aber mit Augenmaß – mit dieser Forderung hat der ZDK der EU-Kommission am 15. Dezember eine Petition vorgelegt. Diese trägt mehr als 3 000 Unterschriften deutscher Automobilhändler, die sich gegen die ausufernden Abmahnungen insbesondere der Deutschen Umwelthilfe wehren. Bei den Gesprächen in Brüssel hat der Verband Vorschläge zur Überarbeitung der Europäischen Richtlinie, die der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) zugrunde liegt, in die Diskussion eingebracht.
Der ZDK startete die Unterschriftenaktion anlässlich des Fabrikatshändlerkongresses im Mai 2015 in Berlin. „Die hohe Anzahl von Unterschriften verleiht unseren Vorschlägen zur Verbesserung der Richtlinie ein deutlich höheres Gewicht“, betont ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann. Die Vertreter der Kommission hätten sich erstaunt über die hohe Anzahl der offensichtlich mit der Richtlinie unzufriedenen Händler gezeigt.
Bei dem Treffen mit Vertretern der EU-Kommission unterbreitete der ZDK konkrete Vorschläge, um die Kennzeichnung von Personenkraftwagen in Europa zu entbürokratisieren und vereinfachen. Die Vorschriften sollen klar, verständlich und somit von Jedermann umsetzbar sein. Zum besseren Verständnis der deutschen Probleme ist der Verband auch auf die Funktionsweise des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) näher eingegangen, welches dort unbekannt war und (mit Ausnahme von Österreich) einmalig in Europa ist.
Nach Auswertung der von der Kommission durchgeführten EU-Konsultation zu der entsprechenden Richtlinie wird diese die Ergebnisse mit dem ZDK besprechen. „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Kommission – nicht zuletzt auch aufgrund einiger anders gelagerter Probleme in anderen Mitgliedstaaten – geneigt ist, die Richtlinie zu verändern“, bestätigt Woltermann. Welche Änderungen sich ergeben würden und welcher Zeithorizont zugrunde zu legen sei, lasse sich indes heute noch nicht absehen.