ASB fordert telefonische Reanimationshilfe unter 112
Zum Europäischen Tag des Notrufs am 11.2. fordert der ASB eine bundesweite telefonische Hilfestellung zur Wiederbelebung unter der Rufnummer 112. Wer bei einem Kreislaufstillstand einen Notruf unter 112 absetzt, wird von immer mehr Leitstellen telefonisch dazu angeleitet, eine Herzdruckmassage bei einem Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchzuführen. Verpflichtend ist die telefonische Reanimationsanleitung bislang aber nur für die Leitstellen in Bayern, in allen anderen Bundesländern entscheiden die Kreise und Kommunen darüber.
„Dabei sind die Wiederbelebungsmaßnahmen in den Minuten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ganz entscheidend für die Überlebenschancen des Patienten. Durch die Unterstützung der Disponenten in den Leitstellen könnten mehr Laien direkt mit der Reanimation starten und Leben retten“, erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch.
Erkennt bei einem Notruf ein Mitarbeiter der Leitstelle, dass eine Wiederbelebung nötig ist, schaltet sich ein zweiter Disponent ein. Dieser alarmiert die zuständige Rettungswache, während der erste Mitarbeiter den Anrufer Schritt für Schritt durch die Reanimation führt. Erste-Hilfe-Anleitungen per Telefon sind deshalb so wichtig, weil in Deutschland zu wenige Menschen wissen, wie eine Herz-Lungen-Wiederbelebung abläuft. So beträgt die Reanimationsrate durch Laien in Deutschland nur 17 Prozent, in den benachbarten Niederlanden hingegen 65 Prozent. Der ASB rät deshalb Bürgerinnen und Bürgern, ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse alle zwei Jahre in einem 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen.
Mehr Informationen unter: www.asb.de/asb-fordert-telefonische-reanimationshilfe-unter-112
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